Alarmdienst (DIN 77200)
Der Alarmdienst umfasst sowohl die Annahme und Auswertung eines Alarms bzw. einer Notmeldung, das Erkennen der Alarmart sowie des Alarmumfangs, die Alarmierung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen hilfeleistenden Stellen und die Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen als auch die Erstellung der schriftlichen Alarmmeldungen und das Führen von Alarmregistern und sonstigen Unterlagen.