Bauproduktengesetz
Das Bauproduktengesetz (BauPG) vom 10. August 1992 (siehe Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I, Nr. 39. Seite 1495 ff.) setzt die EG-Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) vom 21. Dezember 1988 in Deutschland um. In diesem Gesetz werden die Vorraussetzungen für das Inverkehrbringen und den freien Warenverkehr im Bereich der Europäischen Gemeinschaft mit allen von der Richtlinie erfassten Bauprodukten geregelt.