Brandmeldezentrale
Aufgaben der Brandmeldezentrale sind: Meldungen bzw. gleichwertige Informationen der angeschalteten Meldergruppen aufzunehmen, auszuwerten und sie optisch und akustisch anzuzeigen. Die Meldergruppen bzw. den Meldebereich zu kennzeichnen und gegebenenfalls zu registrieren. Die Brandmeldeanlage zu überwachen, sowie Fehler optisch und akustisch anzuzeigen (z.B. bei Störungen der Primärleitungen oder der Energieversorgung). Wenn erforderlich, bei Brandmeldung eine Alarmierungseinrichtung anzusteuern. Wenn erforderlich, die Brandmeldung über die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen, z.B. an die Feuerwehr, weiterzuleiten. Wenn erforderlich, die Brandmeldung über Steuereinrichtung für automatische Brandschutzeinrichtungen, z.B. zu einer CO2-Löschanlage, weiterzuleiten und die Melder gegebenenfalls mit Energie zu versorgen.(Definition nach DIN 14675 01.84)