Gebrauchsmusterschutz
Der Gebrauchsmusterschutz ist ein Schutzrecht für den Inhaber des Gebrauchsmusters gegen die wirtschaftliche Nutzung während der Laufzeit durch Dritte. Benötigt wird das Gebrauchsmuster für technische Neuerungen an Arbeitsgeräten, Gebrauchsgegenständen, die technischen Fortschritt an Gestaltung, Anwendung oder Vermarktung darstellen. Der Gebrauchs-musterschutz beträgt 3 Jahre und kann um 3 Jahre verlängert werden.