Interventionsmaßnahmen
Gefahren abwehrende Maßnahmen, die von einer Interventionsstelle (Wach- und Sicherheits-unternehmen) durchgeführt werden.
Anmerkung: Bei Aufschaltung einer VdS-anerkannten (mittels VdS 2170 attestierten) Einbruchmeldeanlage auf ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen sind die Interventionsmaßnahmen zwischen diesem und dem Betreiber der EMA – ggf. in Abstimmung mit dem Versicherer – zu vereinbaren und mit dem "Alarmdienst- und Interventionsattest", VdS 2529 von der NSL eines VdS-anerkannten WuS zu dokumentieren.