Werkschutz
Als Werkschutz bezeichnet man den Sicherheitsdienst eines einzelnen Unternehmens. Die Hauptaufgabe des Werkschutzes besteht darin, Gefahren vom Unternehmen sowie deren Mitarbeitern fernzuhalten. In der heutigen Zeit wird diese Aufgabe durch Einsatz von Technik, wie z.B. Videoüberwachung, Alarmanlagen, Computer und Brandmeldeanlagen unterstützt. Der Werkschutz ist nicht nur für die Abwendung von Gefahren zuständig, sondern dient auch als Kontrollinstanz gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmens. Hierbei wird die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen überprüft, was letztendlich auch der Gefahrenabwehr dient. Die Mitarbeiter haben den Anweisungen des Werkschutzes Folge zu leisten, der Werkschutz hat das Hausrecht. Der Werkschutz übernimmt innerhalb eines Unternehmens verschiedene Aufgabenbereiche: Wachgänge auf dem Gelände, Kontrollen am Eingangsbereich, Überwachung des Güterverkehrs sowie allgemeine Sicherheitsaufgaben. Er hat zwar Hausrecht, aber nicht die hoheitlichen Befugnisse der Polizei.